Inhaltsverzeichnis hier öffnen:
Die gute Nachricht: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, hat es noch einfacher als in den Vorjahren. Damit du deine Krankenversicherung wechseln kannst, benötigst du seit dem 1. Januar 2021 nicht einmal ein Kündigungsschreiben.
Dennoch gibt es ein paar Dinge zu beachten, wenn du zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchtest. Hier erhältst du alle wichtigen Informationen sowie eine genaue Anleitung dazu.
Wann ist ein Krankenkassenwechsel sinnvoll?
Viele Versicherte haben sich einmal für eine Krankenkasse entschieden und denken nach vielen Jahren nicht großartig darüber nach, was bei einem anderen Versicherungsträger besser sein könnte. Allerdings haben die meisten Menschen in verschiedenen Lebensphasen unterschiedliche Ansprüche an ihre Versicherung.
Gründe für einen Krankenkassenwechsel können beispielsweise sein:
- besserer Service,
- niedrigere Beiträge,
- Prämienzahlungen oder
- mehr Zusatzleistungen.
Als Auszubildender sind dir vermutlich geringe Abzüge wichtig, wohingegen Rentner zum Beispiel auf eine gute telefonische Betreuung Wert legen. Daher kann es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, die Krankenkasse zu wechseln.
Ein Sonderfall ist der Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch hier sind geänderte Lebensumstände meist der ausschlaggebende Grund für einen Wechselwunsch. Wer einmal privat versichert war, wird von einer gesetzlichen Krankenkasse allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen:
Dein Bruttojahresgehalt darf bei maximal 64.350 € liegen und du darfst nicht hauptberuflich selbstständig sein, sondern musst im Haupterwerb einen Arbeitgeber haben. Als Rentner oder Erwerbsperson über 55 Jahren ist ein Wechsel nur unter gesonderten Bedingungen möglich. In diesem Fall fragst du am besten direkt bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nach.
Kann ich meine Krankenkasse einfach so wechseln?
Wenn du deine Krankenkasse wechseln möchtest, musst du mindestens 12 Monate bei deiner aktuellen Krankenkasse versichert gewesen sein. Vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit ist ein Wechsel nur möglich, wenn du einen neuen Arbeitgeber hast. Das heißt, wenn du beispielsweise 9 Monate lang beim Versicherungsträger A versichert warst und deinen Arbeitgeber wechselst, hast du auch ein neues Wahlrecht und kannst zu Versicherungsträger B wechseln. Dieses Wahlrecht besteht allerdings nur während der ersten 2 Wochen beim neuen Arbeitgeber.
Eine Ausnahme von der 12-Monatsregelung ist eine Beitragserhöhung der Krankenkasse durch Einführung des sogenannten „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“. Wenn diese einen solchen Zusatzbeitrag erhebt, gibt es für die Mitglieder ein (zeitlich befristetes) Sonderkündigungsrecht. Weitere Informationen findest du im § 175 Absatz 4 SGB.
Wie oft darf man die Krankenversicherung wechseln?
Grundsätzlich kannst du deine Krankenkasse wechseln, so oft du willst, wenn du unter den genannten Voraussetzungen zum Wechsel berechtigt bist. Es gibt keine Höchstanzahl und auch keine Überprüfung des Gesundheitsstatus. Das heißt, auch als Rentner kannst du deinen Versicherungsträger ändern.
Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben in ihrer Police eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende verankert. Das bedeutet, wenn du am 01.08. kündigst, kannst du deine Versicherung frühestens zum 31.10. beenden. Deine neu gewählte Krankenversicherung teilt dir den Wechseltermin außerdem schriftlich mit.
Durch die Versicherungspflicht in Deutschland wirst du nie ohne Krankenversicherung dastehen, selbst wenn du keine Folgeversicherung auswählst. In diesem Fall bleibst du so lange bei deiner aktuellen Krankenversicherung Mitglied, bis du einen anderen Versicherungsträger festgelegt hast. Genauso ist übrigens eine doppelte Versicherung ausgeschlossen, da die Krankenkassen untereinander sehr gut kommunizieren und dies im Sozialgesetzbuch geregelt ist.
Das solltest du außerdem beim Krankenkassenwechsel beachten
Die meisten Leistungen, die eine Krankenkasse übernehmen muss, sind gesetzlich geregelt und für alle Krankenkassen gleich. Dennoch kann es sein, dass vor allem beim Bezug von Hilfsmitteln oder Medikamenten Veränderungen auf dich zukommen.
Ein Beispiel für Hilfsmittel ist der Rollstuhl. Viele Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse einen Rollstuhl als Leihmittel zur Verfügung gestellt, wenn sie diesen benötigen. Wechselst du in so einem Fall die Krankenkasse, kann es dazu kommen, dass du deinen bisherigen Rollstuhl zurückgeben musst und von deinem neuen Versicherungsträger einen Ersatz erhältst. Das ist natürlich kein direkter Nachteil, sondern nur etwas umständlicher. Dennoch solltest du vor einem Wechsel darüber Bescheid wissen.
Auch bei Medikamenten haben Krankenkassen Verträge mit bestimmten Pharmaunternehmen, die von anderen Krankenkassen abweichen können. Stelle dich daher darauf ein, dass du ein gleichwertiges Medikament, das jedoch von einem anderen Hersteller ist, beziehen wirst. In so einem Fall klärst du das am besten direkt und vor dem Wechsel mit der neuen Krankenkasse.
Ablauf: So gehst du vor, wenn du deine Krankenversicherung wechseln möchtest
Seit dem 01.01.2021 musst du deine Krankenversicherung nicht mehr schriftlich kündigen. Im ersten Schritt wählst du also deine neue Wunschkrankenversicherung aus. Entweder führst du dazu einen umfangreichen Vergleich aller Leistungen, Services und Konditionen durch und findest so heraus, welcher Versicherungsanbieter am besten zu deiner Lebensphase und deinen Vorstellungen passt. Oder du fragst Freunde, Familie oder Arbeitskollegen nach ihren Erfahrungen.
Wenn du deine Krankenversicherung ausgewählt hast, beantragst du im nächsten Schritt die Mitgliedschaft. In den meisten Fällen funktioniert das direkt über die Website der Krankenkasse, vor Ort oder auch telefonisch.
Danach informierst du deinen Arbeitgeber über den geplanten Wechsel. Das ist wichtig, damit deine Beiträge auch ab dem Wechseltermin an die richtige Krankenkasse abgeführt werden. Die Mitteilung kannst du formlos oder auch mündlich vornehmen, weil dein Arbeitgeber eine elektronische Bestätigung deiner neuen Krankenkasse erhalten wird.
Dein Arbeitgeber meldet dich im Anschluss bei der neuen Krankenversicherung an und diese wiederum kümmert sich um die Abmeldung bei deinem bisherigen Versicherungsanbieter. Sobald die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft bei deinem Arbeitgeber bestätigt hat, bekommst du ebenfalls eine schriftliche Bestätigung und der Wechsel ist vollständig abgeschlossen.
Bist du zum Zeitpunkt des Wechsels arbeitslos, musst du die zuständige Agentur für Arbeit informieren. Als Rentner meldest du den Krankenkassenwechsel bei der Rentenversicherung an.
Wer also seine Krankenkasse wechseln möchte und die wenigen nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann dies in wenigen Schritten ganz einfach erledigen.